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Psychotherapie: Ablauf und Kosten

Wann ist eine Psychotherapie notwendig?

Wenn Sie als Eltern merken, dass sich Ihr Kind viel zurück zieht, Verhaltensweisen zeigt, die nicht genau einzuschätzen sind. Auch körperliche Symptome wie erhöhte Reizbarkeit, Schmerzen oder Schlafprobleme können Hinweise sein, dass eine Belastung vorliegt.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass etwas nicht stimmt, kann im Rahmen der therapeutischen Sprechstunde diagnostisch eingeschätzt werden, ob ein psychotherapeutischer Behandlungsbedarf besteht oder welche anderen Unterstützungsangebote sinnvoll sein können.

Therapieablauf

1. Psychotherapeutische Sprechstunde

Die Sprechstunde beinhaltet das Erstgespräch sowie bis zu zwei weitere Termine. In diesem Rahmen wird beurteilt, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt und welche Form der Behandlung sinnvoll ist. Zudem erhalten meine Patient*innen einen Überblick über den weiteren Ablauf einer möglichen Psychotherapie. Sollte keine Therapie notwendig sein, weise ich auf passende Alternativen hin..

2. Probatorische Sitzungen

Im Anschluss an die Sprechstunden folgen die probatorischen Sitzungen. Sie dienen der vertieften diagnostischen Einschätzung und der Entscheidung, welches therapeutische Verfahren im individuellen Fall am besten geeignet ist. Es können bis zu fünf probatorische Termine stattfinden.

3. Therapieantrag

Nach Abschluss der genannten Sitzungen entscheiden wir gemeinsam, ob eine Psychotherapie begonnen werden soll und stellen gegebenenfalls den entsprechenden Antrag.

                                        Kosten

Private Krankenversicherung / Beihilfe

In der Regel übernehmen sowohl private Krankenversicherungen als auch Beihilfestellen die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen von Kindern und Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr. Das genaue Leistungsangebot richtet sich jedoch nach Ihrem individuellen Vertrag. Bitte informieren Sie sich daher vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls Ihrer Beihilfestelle über Ihren persönlichen Tarif. Üblicherweise werden neben den eigentlichen psychotherapeutischen Leistungen auch die ersten fünf probatorischen Sitzungen erstattet. Beachten Sie, dass die Genehmigung für die Therapie vor deren Start bei der Beihilfe eingeholt werden muss. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen und Antragsverfahren erforderlich sind.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten der Therapie auch privat tragen. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).

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